Auch die Eingabemaske für die Versandadresse birgt rechtliche Gefahren.
So sollte man unbedingt darauf verzichten, die Telefonnummer zur Pflichtangabe
zu machen, da dies gegen das Datenvermeidungsprinzip verstoßen kann.
Der Online-Händler benötigt die Telefonnummer nicht.
Hat der Händler auf der Versandkostenübersicht nur Versandkosten für
Deutschland oder einige wenige Länder aufgeführt, dürfen auch nur diese
Länder im Bestellprozess auswählbar sein.
Der zu zahlende Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Ware,
den Versandkosten, ggf. zusätzlichen Kosten bei besonderen Versand- und /
oder Zahlungsarten und der Mehrwertsteuer. Im Fall der Belieferung eines
nicht im EU-Ausland ansässigen Verbrauchers (und nur dann!) ist auf etwaig
anfallende Zölle und Steuern hinzuweisen.
Der Button zur Abgabe der Bestellung muss und darf nur einmal am Ende der Bestellübersichtsseite platziert sein. Der Button muss sich daher unterhalb der unter Punkt 2 a) genannten Pflichtinformationen befinden. Zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton dürfen sich keine trennenden Gestaltungselemente in Textform oder Grafik, wie zum Beispiel Kommentarfelder, Abhakboxen für Newsletter, AGB oder Widerrufsbelehrung befinden.
Bei Fehlen des auf die Kostenpflicht hinweisenden Buttons kommt kein Vertrag zustande.
Dies führt ebenso wie das Fehlen der Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite weiter
dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt (unbegrenzte Rückgabemöglichkeit !).
In jedem Fall liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß mit den entsprechenden Konsequenzen vor.